Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen.
Zum Jahreswechsel (31.12.2020 und 01.01.2021) sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie die Verwendung von Pyrotechnik auf öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 02.01. bis 30.12 laut der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit der entsprechenden Erlaubnis Feuerwerke gezündet werden dürfen.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
Ihre örtliche Ordnungsbehörde