© Amt ZarrentinIn den zurückliegenden vier Wochen wurden in Norddeutschland in Schleswig-Holstein über 100 Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Auch Hausgeflügelbestände sind bereits betroffen. Ein dynamisches Geschehen wird auch aus Niedersachsen und der Hansestadt Hamburg gemeldet. Im Land Mecklenburg-Vorpommern konzentriert sich das Geschehen gegenwärtig auf Wasservögel an der Ostsee. Sowohl in diesen Regionen als auch im Binnenland sind bereits Hausgeflügelbestände, die die Tiere im Freiland gehalten haben, von der Seuche betroffen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut befürchtet einen ähnlich schweren Seuchenzug wie in den Jahren 2016/2017. Das Virus wurde mit dem Vogelzug nach Europa gebracht und ist in der Wildvogelpopulation sowohl in ganz Deutschland, als auch in den Niederlanden, Dänemark, Frankreich, Schweden und dem Vereinigten Königreich präsent.
Fachleute schätzen die Gefahr als besonders hoch ein, dass die Geflügelpest bei Wildvögeln nicht rechtzeitig erkannt und durch direkte oder indirekte Kontakte in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird. Dem kann nur durch die Aufstallung in besonders gefährdeten Gebieten wirksam begegnet werden.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Vorschriften zur Stallpflicht von Geflügel. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Amtes Zarrentin (www.amt-zarrentin.de) oder auf der Internetseite des Landkreises Ludwigslust-Parchim (www.kreis-lup.de) sowie beim Ordnungsamt des Amtes Zarrentin (Tel.: 038851/838-311) und beim Veterinäramt des Landkreises Ludwigslust-Parchim (Tel.: 03871 722-3922).
Allgemeine Hygienehinweise:
Wer im Landkreis Ludwigslust-Parchim Geflügel hält, hat sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Besonderes Augenmerk ist auf das Tragen von Schutzkleidung und den Schuhwerkwechsel vor dem Betreten von Ställen zu legen. Geflügelhalter sind verpflichtet, bei erhöhter Sterblichkeit im Geflügelbestand unverzüglich das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch einen Tierarzt ausschließen zu lassen.
Was ist zu tun, wenn ich einen toten Vogel finde:
Sollten Sie tote Wasservögel, Greifvögel oder Krähenvögel finden, informieren unverzüglich das Ordnungsamt unter der Telefonnummer: 038851/838-311 oder -310 oder per Mail: schermer@zarrentin.de oder schliwa@zarrentin.de.
Schermer