öffentliche Auslegungen in den Gemeinden
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Gelegenheit gegeben, sich über planerische Entwürfe zu informieren und ihre Anregungen vorzubringen.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren (Bebauungsplan, ...) mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Bitte beachten Sie bei Auslegungen
die Vorankündigung in der Bekanntmachung im KAZ und hier im Internet unter der Rubrik Bekanntmachungen.